New Yorker gleichgeschlechtliches Paar verklagt Stadt wegen Verweigerung von Leistungen bei In-vitro-Fertilisation wegen Verletzung von Rechten
BROOKLYN, N.Y. - Ein gleichgeschlechtliches männliches Paar aus Williamsburg, Brooklyn, Corey Briskin und Nicholas Maggipinto, hat vor kurzem eine Sammelklage gegen die Stadt New York eingereicht, in der behauptet wird, dass die Verweigerung der Leistungen für In-vitro-Fertilisation durch die Stadt, die In der Klage wird behauptet, dass die Verweigerung von Leistungen für In-vitro-Fertilisation durch die Stadt ihre Bürger- und Verfassungsrechte verletze.
Das Paar hat 2016 geheiratet und plant, seine Familie durch In-vitro-Fertilisation (IVF) und Leihmutterschaft zu vergrößern. Majipinto sagte, sie seien seit acht Jahren verheiratet und hätten keine Hindernisse, sofort Kinder zu bekommen. Ihre Pläne wurden jedoch auf Eis gelegt, als sie im Rahmen des Gesundheitsfürsorgeplans der Stadt New York keine IVF-Versorgung erhalten konnten.
Der Anwalt des Paares, Peter Romer-Friedman, wies darauf hin, dass der Gesundheitsplan der Stadt New York Unfruchtbarkeit als Geschlechtsverkehr über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ohne Schwangerschaft definiert, dass diese Politik aber tatsächlich ein männliches oder weibliches Geschlecht voraussetzt, was für gleichgeschlechtliche Paare eindeutig ungerecht ist. Romer-Friedman vertritt die Auffassung, dass diese Praxis eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung darstellt.
Briskin und Majipinto sind als stellvertretende Bezirksstaatsanwälte in Manhattan von 2017 bis 2022 im Rahmen des städtischen Gesundheitsplans versichert. Sie sind weiterhin im Rahmen des Omnibus Budget Reconciliation Act krankenversichert, auch wenn Briskin ausscheidet.
Ein Sprecher der Stadt erklärte daraufhin, New York sei führend bei der Bereitstellung von In-vitro-Fertilisationsbehandlungen für alle städtischen Angestellten, die nachweislich unfruchtbar sind, oder für Angehörige, die von der städtischen Krankenversicherung abgedeckt sind, unabhängig von der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Ausrichtung. Das Paar betonte jedoch, dass es sich um eine IVF-Behandlung und nicht um eine Leihmutterschaft handele.
Die Klage wurde eingereicht, nachdem das Paar im Jahr 2022 bei der Equal Employment Opportunity Commission (Kommission für Chancengleichheit am Arbeitsplatz) eine Klage wegen Diskriminierung eingereicht hatte. Die Amerikanische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin hat ihre Definition von Unfruchtbarkeit im vergangenen Jahr aktualisiert, um alle Personen einzubeziehen, die medizinische Hilfe benötigen, um schwanger zu werden, was auch Mitglieder der LGBTQ+-Gemeinschaft einschließt.
Die Klage unterstreicht die Herausforderungen, denen sich gleichgeschlechtliche Paare in Bezug auf reproduktive Rechte gegenübersehen, und fordert eine gerechtere, integrativere Gesundheitspolitik, um gleiche reproduktive Möglichkeiten für alle zu gewährleisten.